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Haftung


der Günther Spindler GmbH, Ödenburgerstraße 1-3, 1210 Wien („VERMIETER“) für die Vermietung von Hebebühnen.


Auszug aus AGB § 5. Haftung


§ 5. Haftung
1. Der VERMIETER haftet nicht für Arbeiten, die der Kunde an seinem Fahrzeug durchführt.
2. Eine technische/fachliche Beratung durch das Personal des VERMIETERS erfolgt nicht. Dem Personal des VERMIETERS ist die technische/fachliche Beratung von Kunden hinsichtlich dessen Arbeiten untersagt.
3. Nimmt ein Kunde entgegen § 4 Umbauten an seinem Fahrzeug vor, die gegen kraftfahrrechtliche Vorschriften verstoßen, so kann der VERMIETER hierfür nicht haftbar gemacht werden.
4. Die Benutzung des Vertragsgegenstandes und des Betriebsgeländes des VERMIETERS erfolgt auf eigene Gefahr. Im Falle von Schäden ist die Haftung des VERMIETERS auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
5. Der VERMIETER leistet keine Gewähr für eine bestimmte Eignung oder eine bestimmte Eigenschaft des Vertragsgegenstandes oder allfälligen Zubehörs für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Der Kunde bestätigt, dass er sich vor Anbotslegung ausreichend über die Eignung des Vertragsgegenstandes sowie allfälligen Zubehörs überzeugt hat und sich mit den Gefahren, die von Maschinen, Werkzeugen oder Materialen ausgehen, vertraut gemacht hat.

AGB § 5. Haftung „Autozangler“ Fassung: 2016/04 3 / 3
6/1000600002/001